L E I S T U N G E N


Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Leistungen aufgeführt ,
die wir wir für SIE ausführen können.

Anzumerken sei hier noch, dass das rechtzeitige Einschalten
eines Sachverständigen Bauschäden verhindern kann und dadurch
erhebliche Folgeschäden vermieden werden können!

 
 
 
GUTACHTEN

dienen i.d.R. zur Feststellung und Dokumentation eines oder
mehrerer Mängel an einem Gebäude.
Es wird weiterhin geprüft, ob die ausgeführten
Leistungen den allgemein anerkannten Regeln
der Technik
entsprechen.

Im Gutachten werden die Mängel aufgelistet, dokumentiert
und deren Ursachen festgestellt.
Das Gutachten hilft Ihnen, die Mängel oder bereits entstandene Schäden
sinnvoll zu beseitigen und legt eine Schadenshöhe fest.
Das Gutachten dient auch dazu, bei Streitigkeiten eine gewisse Klarheit
über den Sachverhalt zu erlangen und klärt strittige Ausführungen unter Berücksichtigung
der Wirtschaftlichkeit zur Schadensregulierung.

 
 
 
TECHNISCHE BERATUNG VOR BAUBEGINN

Durch das frühe Einbinden eines Bausachverständigen, sinnvollerweise schon vor
Beginn der Bauarbeiten, können die grundlegenden Maßnahmen fachgerecht
geprüft werden. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Baupläne und die gewählten Ausführungsarten, die Prüfung von Ausschreibungen und Verträgen, die Prüfung bauhysikalischer Gegebenheiten, das Einhalten der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

 
 

PROJEKTBEGLEITENDE QUALITÄTSKONTROLLEN
Im Rahmen von baubegleitenden Qualitätskontrollen können während der Bauphase schadensträchtige Konstruktionen und Baumängel, bevor sie nicht mehr sichtbar sind, erkannt werden. Die sofortige Beseitigung dieser Baumängel kann erhebliche Folgeschäden verhindern.
 
 

BEWEISSICHERUNGSGUTACHTEN
Ein Beweissicherungsgutachten dient zur Aufnahme des Zustandes vor Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von bestehenden sowie durch die Baumaßnahme entstehenden bzw. zu erwartenden Bauschäden oder  -mängeln.
Diese ist üblicherweise vor Durchführung von Baumaßnahmen notwendig,
um beispielsweise nachbarliche Streitigkeiten bei infolge der Baumaßnahmen
entstanden Schädigungen unbürokratisch zu regeln.
 

ABNAHMEN
Sie bauen gerade und benötigen Unterstützung bei den Abnahmen mit
Ihren ausführenden Unternehmen (Handwerker, Generalunternehmer, Bauträger).
Dazu gehört das  Feststellen von Mängeln, Abweichungen
von vereinbarten Bauleistungen, aber auch die Beratung bei den
formellen Anforderungen
(Gewährleistungsfristen etc.)
Wichtig: Durch eine Abnahme findet eine Beweislastumkehr
statt, d.h.,  das bis zur Abnahme der ausführende Unternehmer nachweisen muss,
dass seine Leistung mangelfrei ist, nach der Abnahme muss der Auftraggeber
dies ´beweisen´.
 
 

MEDIATION

Mediation (lat. „Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes!

Die Mediation kann ein wirksames Instrument zur frühzeitigen Beilegung eines Streites sein. Die Abwickluing eines Mediationsverfahrens ist unkomlizierter als z.B. ein Schiedsverfahren (allerdings auch ohne dessen rechtlicher Verbindlichkeit).
Die Beteiligten haben den Vorteil, dass sie von kompetenter Seite beraten werden und durch eine unabhängige und objektive Vermittlung hohe Kosten eines Gerichtsverfahrens und damit zusammenhängender Kosten (Anwältem Gutachten etc.) sparen können.

 
 

HAUSKAUF, IMMOBILIENBERATUNG

Sie möchten eine Immobilie erwerben?
Und Sie sind unsicher, in welchem Zustand diese sich befindet.
Wie hoch der Sanierungsaufwand sein kann/wird.
Durch eine entsprechende Begutachtung kann vor dem Kauf  festgestellt
werden, in welchem Zustand sich das Gebäude befindet und welche
Investitionen erforderlich werden oder sinnvoll sein können.
So kann man sich vor einem Fehlkauf, meist mit recht
geringen Kosten, sinnvoll schützen.

Oder Sie beabsichtigen, einen Generalunternehmer mit dem
Bau Ihres Hauses
zu beauftragen. Durch frühzeitige  Kontrolle
der Vertragsunterlagen und der Baubeschreibung auf
Vollständigkeit
, die ´richtigen´ Baustoffe und –materialien,
sowie die geplante Ausführung, können Fehler und Unstimmigkeiten
vermieden werden.

 
 

BLOWER-DOOR-MESSUNGEN (Differenzdruckmessungen)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Dipl.-Ing. Günter Legel - Sachverständiger für Bauschäden und Architekt
Krümmlingsweg 3 - 63110 Rodgau - Fon (06106) 266 79 90 - Fax (06106) 266 79 91 - eMail:info@sv-legel.de